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Thema > Brief von Billag zu Internetgebühren ! > mein 2. Email an (Bundesrat Leuenberger?):
Sehr geehrte Frau Yvonne Maissen
Vielen Dank für Ihre sehr ausführliche
und sehr aufschlussreiche Antwort.
Leider bestätigen Sie meine Befürchtungen
bezüglich abzockerei im Internet.
Ein paar Infos vorab.
Ich bin Techniker und verstehe etwas von
streaming, aber nicht viel von Paragraphen
(ich nehme mal an, das Sie Juristin sind).
Die SR&SF Gebühren für den
Empfang aus der Luft (Antenne) waren ok, weil sich dies nicht kontrollieren
liess (weil analog)
und die Ausstrahlung unter Service Public
zur Zeit nicht notwendig ist. Dies gilt auch für das TV-Kabel solange die Uebertragung
analog ist.
Ganz anders verhält sich der Digitalbereich.
Hier werden die Daten grundsätzlich für jeden einzelnen Nutzer
explizit zur
Verfügung gestellt. Das wird auch
von den Internetüberwachungsdiensten ausgenutzt (Beispiel: Surfspuren).
Um das etwas zu veranschaulichen als Vergleich
nehmen Sie eine Weltweite Rohrpost. Alle Inhalte müssen in ein Paket
verpackt werden und exakt Adressiert dem
Empfänger zugestellt werden, der zudem noch den Empfang bestätigen
muss.
Ensprechend ist eine genaue Abrechnung
absolut kein Problem. Dies gilt übrigens auch für alle Natel,
egal ob GSM oder
UMTS. Praktische Beispiele dazu gibts
genügend.
Auf diese Weise kann auch das Problem der:
was, wann, wo, warum und wieso nicht Gebühren digital sauber gelöst
werden -
wenn das überhaupt jemand will!
Ich kann nicht akzeptieren, das ich für
ein Angebot pauschal bezahlen soll das 1. ich nicht will, 2. die Pauschale
gar nicht notwendig ist
und 3. das Verbreiten des Angebots freiwillig erfolgt,
weil es unter dem Aspekt des Service Public zur Zeit nicht nötig ist.
Dazu kommt noch die wunderbare Werbefreiheit, die dauernd mit bezahlten Sponsor-Werbesprüchen verletzt wird.
Ihre Juristen sagen dazu, "Alles legal", ich sage dazu, Rechtsverdreher.
Und wie gesagt, wer erhält als nächstes die Erlaubnis für pauschale Rechnungen zu "zwangseingespeisten" Internetangeboten?
Zum Thema Billag nur soviel, es war nicht der erste Mist und bestimmt auch nicht der Letzte, aber immer gut zum sensibilisieren!
Mit freundlichen Grüssen, Martin Kurz
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Radio und TV über Internet Von: Daniel Buettler @bakom..... 27 Jan 2005
Sehr geehrter Herr Kurz
Aufgrund Ihrer Reaktion sind wir uns nicht
sicher, ob unsere Antwort auf Ihr erstes E-Mail verständlich war.
Darum möchten wir nochmals die Voraussetzungen
für den gebührenpflichtigen privaten Empfang von Radio- und
Fernsehprogrammen via Internet präzisieren.
Gebührenpflichtig ist der Empfang
von Radioprogrammen via ISDN oder Breitbandanschluss (z.B. ADSL, Kabelnetz
etc.)
und mit entsprechender Software (z.B.
Mediaplayer).
Die Voraussetzungen, damit der Empfang
von Fernsehprogrammen via Internet gebührenpflichtig ist, sind:
1. Breitbandanschluss (z.B. ADSL, Kabelnetz).
2. Entsprechende Software (z.B. Mediaplayer,
Realplayer).
3. Abschluss eines Abonnements für
den Empfang von Fernsehprogrammen über Internet bei einem entsprechenden
Internet-Provider (z.B. Bluewin).
Das heisst, solange Sie kein Abonnement
für den Empfang von Fernsehprogrammen bei einem Internet-Provider
eingegangen sind, ist für Sie der
Fernsehempfang nicht gebührenpflichtig. Falls in Zukunft das live
gestreamte Programmangebot, welches ohne Abonnement empfangen werden kann,
dem heutigen terrestrischen Programmangebot entspricht, könnte diese
Voraussetzung wegfallen. Dies wird aber zum gegebenen Zeitpunkt neu beurteilt
werden müssen.
Im Übrigen möchten wir Sie darauf
hinweisen, dass eine Meldung für den Radio- und/oder Fernsehempfang
bei der Billag
AG für alle für den Empfang
geeigneten Geräte im Haushalt gilt.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben die
Rechtslage verständlich dargelegt zu haben. Für weitere Fragen
möchten wir Sie
auf unsere Homepage verweisen:
http://www.bakom.admin.ch/de/radio_tv/index.html
<http://www.bakom.admin.ch/de/radio_tv/index.html>
Mit freundlichen Grüssen
Bundesamt für Kommunikation, Sektion
Radio- und Fernsehempfangsgebühren
Daniel Büttler, Sektionschef
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ich enthalte mich
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