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Thema > Brief von Billag zu Internetgebühren ! > mein 1. Email an Bundesrat Leuenberger:
Das Schreiben der Billag vom Jan.05, zu
Radio + TV Gebühren wenn ein PC vorhanden ist, ist eine Riesenschw....!
Das ist reine Abzockermentalität
und hat mit einem Service Public absolut nichts zu tun!
Jeder speist seine Daten freiwillig ins
Internet und kann einen gebührenpflichtigen Zugang einrichten.
Allerdings verstehe ich, dass bei dem
Programmangebot kaum jemand für SR&SV Onlinegebühren
bezahlen würde.
Es darf sich auch gefragt werden, wer als
Nächstes von der Regierung den Freipass erhält, nur aufgrund
eines Internetzugangs, eine
Rechnung zu senden. Die Hochschulen? die Post?
die Bundesverwaltung? die Swisa? die Swisscom? die UBS (als Solidaritätsbeitrag)? usw.
Bitte unterbinden Sie solche Geldgelüste
auf das Internet.
Mit freundlichen Grüssen, Martin
Kurz
Thema > 2. Brief von Billag zu Internetgebühren ! Klar und deutlich steht hier, wer einen PC mit Internetzugang hat, muss mindestens Radiogebühren bezahlen! => Meine Befürchtungen haben sich bestätigt. Wir leben in einer Bananrepublick mit Internetsteuer!
Ich werde demnächst
ein 2. Email an Herr Bundesrat Leuenberger senden. Thema:
Es
gibt keine Gründe, damit der Empfang von CH- Radio + Fernsehprogrammen
via Internet gebührenpflichtig ist, ausser fehlenden Ideen und der Geldgier!
Thema > Brief von Billag zu Internetgebühren ! > Das Antwort-Email von (Bundesrat Leuenberger?):
Radio und TV über Internet Von: Yvonne Maissen @bakom... am 24 Jan 2005
Sehr geehrter Herr Kurz
Wir beziehen uns auf Ihr E-Mail vom 14.
Januar 2005 an Herrn Bundesrat Leuenberger.
Wer Radio- und Fernsehprogramme empfangen
will, hat nach Artikel 55 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG)
eine Empfangsgebühr zu bezahlen.
Diese Pflicht entsteht, wenn jemand ein Gerät betreibt oder betriebsbereit
hält,
das zum Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen
geeignet ist (Art. 70 Abs. 1 Bst. a RTVG).
Welche Voraussetzungen erfüllt sein
müssen, damit ein Gerät zum Programmempfang geeignet ist, kann
nicht ein
für allemal festgelegt werden, sondern
hängt vom Stand der technologischen Entwicklung ab.
Ziel des Merkblattes : Sensibilisierung
der Bevölkerung
Das Merkblatt der Billag macht auf diese
Entwicklung aufmerksam und weist darauf hin, dass heute oder in naher
Zukunft ein Internetanschluss unter gewissen
Voraussetzungen zu einer Gebührenpflicht führen kann. In jedem
Fall
entsteht bei einem Internetanschluss eine
neue Gebührenpflicht aber nur dann, wenn im gleichen Haushalt oder
im
gleichen Betrieb nicht ohnehin schon konventionelle
Radio- oder Fernsehgeräte stehen und der Haushalt bzw. der
Betrieb dafür bereits Gebühren
zahlt. Die Inbetriebnahme zusätzlicher Geräte führt nicht
zu neuen Gebührenpflichten.
Wer muss zahlen?
Die Frage, ob heute für einen PC
mit Internetanschluss Gebühren bezahlt werden müssen, ist unterschiedlich
zu
beantworten, je nachdem ob es sich um
Radio oder um Fernsehen handelt.
* Ein PC mit Internetzugang ist dann ein
gebührenpflichtiges
Radio-Empfangsgerät, wenn der Zugang
über Breitband oder ISDN erfolgt und der PC über die erforderliche
Software
verfügt, die zum Programmkonsum nötig
ist (Z.B. Real Player oder Media Player). Die Radionutzung via Internet
ist
heute bereits weit verbreitet und wird
in vielen Haushalten und Betrieben praktiziert.
* Im Fernsehbereich genügt die Erfüllung
dieser technischen Anforderungen nicht für die Entstehung einer Gebührenpflicht,
da heute ganze Fernsehprogramme nicht
ohne weiteres über Internet empfangen werden können.
Der blosse zeitversetzte Abruf von einzelnen
Sendungen gilt nicht als Fernsehempfang. Damit ein am Internet
angeschlossener PC zu einem gebührenpflichtigen
Empfangsgerät wird, ist neben den technischen Voraussetzungen
(Breitbandzugang, Abspielsoftware) zusätzlich
notwendig, dass ein Abonnement mit einem Provider abgeschlossen
worden ist, der -ähnlich wie ein
Kabelnetzbetreiber - über Internet Programme anbietet.
Im heutigen Zeitpunkt ist ein solches Abonnement
notwendig, damit von einer Gebührenpflicht ausgegangen werden kann.
Der Grund dafür liegt darin, dass
im Internet noch kein angemessenes Angebot an eigentlichen TV-Programmen
( =Folge von Sendungen, die kontinuierlich
angeboten, vom Veranstalter zusammengestellt und zeitlich angesetzt sowie
für die Allgemeinheit bestimmt sind)
existiert, welches ohne Abonnementsvertrag empfangen werden kann und dem
heutigen terrestrisch verbreiteten Angebot
entspricht. Sollte das streaming-Angebot, welches ohne Abonnement
empfangen werden kann, eines Tages vom
Umfang und von der Qualität her, demjenigen Programmangebot
entsprechen, welches heute terrestrisch
empfangen werden kann, müsste die Frage neu überdacht werden.
In diesem Fall würde der Empfang
der Programme über Internet eine Gebührenpflicht auslösen.
Die Billag AG hat in ihrem Merkblatt
die Voraussetzungen unklar formuliert. Sie erwähnt nur die grundsätzlichen
technischen Voraussetzungen für den
Empfang von Programmen über Internet. So wird der Anschein erweckt,
dass
kein Abonnementsvertrag nötig ist,
um eine Gebührenpflicht auszulösen.
Dem ist aber nicht so. Das BAKOM weist
in seinem Internetauftritt auf diese zusätzliche Voraussetzung hin.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Yvonne Maissen Bundesamt für Kommunikation
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ich enthalte mich
hier jeden Komentars und verweise auf Seite 3 =
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