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Thema > Brief von Billag zu Internetgebühren ! > mein 1. Email an Bundesrat Leuenberger:

 
Betreff: Radio + TV Gebühren zu PC am Internet                                Sehr geehrter Herr Leuenberger

Das Schreiben der Billag vom Jan.05, zu Radio + TV Gebühren wenn ein PC vorhanden ist,  ist eine Riesenschw....!
Das ist reine Abzockermentalität und hat mit einem Service Public absolut nichts zu tun!

Jeder speist seine Daten freiwillig ins Internet und kann einen gebührenpflichtigen Zugang einrichten.
Allerdings verstehe ich, dass bei dem Programmangebot kaum jemand für SR&SV Onlinegebühren bezahlen würde.

Es darf sich auch gefragt werden, wer als Nächstes von der Regierung den Freipass erhält, nur aufgrund eines Internetzugangs, eine
Rechnung zu senden. Die Hochschulen? die Post? die Bundesverwaltung? die Swisa? die Swisscom? die UBS (als Solidaritätsbeitrag)? usw.

Bitte unterbinden Sie solche Geldgelüste auf das Internet.
Mit freundlichen Grüssen, Martin Kurz

Thema > 2. Brief von Billag zu Internetgebühren ! Klar und deutlich steht hier, wer einen PC mit Internetzugang hat, muss mindestens Radiogebühren bezahlen! => Meine Befürchtungen haben sich bestätigt. Wir leben in einer Bananrepublick mit Internetsteuer!

Ich werde demnächst ein 2. Email an Herr Bundesrat Leuenberger senden. Thema:
Es gibt keine Gründe, damit der Empfang von CH- Radio + Fernsehprogrammen
via Internet gebührenpflichtig ist, ausser fehlenden Ideen und der Geldgier!

Thema > Brief von Billag zu Internetgebühren ! > Das Antwort-Email von (Bundesrat Leuenberger?):

Radio und TV über Internet Von: Yvonne Maissen @bakom...     am 24 Jan 2005

Sehr geehrter Herr Kurz
Wir beziehen uns auf Ihr E-Mail vom 14. Januar 2005 an Herrn Bundesrat Leuenberger.
Wer Radio- und Fernsehprogramme empfangen will, hat nach Artikel 55 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG)
eine Empfangsgebühr zu bezahlen. Diese Pflicht entsteht, wenn jemand ein Gerät betreibt oder betriebsbereit hält,
das zum Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen geeignet ist (Art. 70 Abs. 1 Bst. a RTVG).
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Gerät zum Programmempfang geeignet ist, kann nicht ein
für allemal festgelegt werden, sondern hängt vom Stand der technologischen Entwicklung ab.

Ziel des Merkblattes : Sensibilisierung der Bevölkerung
Das Merkblatt der Billag macht auf diese Entwicklung aufmerksam und weist darauf hin, dass heute oder in naher
Zukunft ein Internetanschluss unter gewissen Voraussetzungen zu einer Gebührenpflicht führen kann. In jedem Fall
entsteht bei einem Internetanschluss eine neue Gebührenpflicht aber nur dann, wenn im gleichen Haushalt oder im
gleichen Betrieb nicht ohnehin schon konventionelle Radio- oder Fernsehgeräte stehen und der Haushalt bzw. der
Betrieb dafür bereits Gebühren zahlt. Die Inbetriebnahme zusätzlicher Geräte führt nicht zu neuen Gebührenpflichten.
Wer muss zahlen?
Die Frage, ob heute für einen PC mit Internetanschluss Gebühren bezahlt werden müssen, ist unterschiedlich zu
beantworten, je nachdem ob es sich um Radio oder um Fernsehen handelt.
* Ein PC mit Internetzugang ist dann ein gebührenpflichtiges
Radio-Empfangsgerät, wenn der Zugang über Breitband oder ISDN erfolgt und der PC über die erforderliche Software
verfügt, die zum Programmkonsum nötig ist (Z.B. Real Player oder Media Player). Die Radionutzung via Internet ist
heute bereits weit verbreitet und wird in vielen Haushalten und Betrieben praktiziert.
* Im Fernsehbereich genügt die Erfüllung dieser technischen Anforderungen nicht für die Entstehung einer Gebührenpflicht,
da heute ganze Fernsehprogramme nicht ohne weiteres über Internet empfangen werden können.
Der blosse zeitversetzte Abruf von einzelnen Sendungen gilt nicht als Fernsehempfang. Damit ein am Internet
angeschlossener PC zu einem gebührenpflichtigen Empfangsgerät wird, ist neben den technischen Voraussetzungen
(Breitbandzugang, Abspielsoftware) zusätzlich notwendig, dass ein Abonnement mit einem Provider abgeschlossen
worden ist, der -ähnlich wie ein Kabelnetzbetreiber - über Internet Programme anbietet.

Im heutigen Zeitpunkt ist ein solches Abonnement notwendig, damit von einer Gebührenpflicht ausgegangen werden kann.
Der Grund dafür liegt darin, dass im Internet noch kein angemessenes Angebot an eigentlichen TV-Programmen
( =Folge von Sendungen, die kontinuierlich angeboten, vom Veranstalter zusammengestellt und zeitlich angesetzt sowie
für die Allgemeinheit bestimmt sind) existiert, welches ohne Abonnementsvertrag empfangen werden kann und dem
heutigen terrestrisch verbreiteten Angebot entspricht. Sollte das streaming-Angebot, welches ohne Abonnement
empfangen werden kann, eines Tages vom Umfang und von der Qualität her, demjenigen Programmangebot
entsprechen, welches heute terrestrisch empfangen werden kann, müsste die Frage neu überdacht werden.
In diesem Fall würde der Empfang der Programme über Internet eine Gebührenpflicht auslösen.
 Die Billag AG hat in ihrem Merkblatt die Voraussetzungen unklar formuliert. Sie erwähnt nur die grundsätzlichen
technischen Voraussetzungen für den Empfang von Programmen über Internet. So wird der Anschein erweckt, dass
kein Abonnementsvertrag nötig ist, um eine Gebührenpflicht auszulösen.
Dem ist aber nicht so. Das BAKOM weist in seinem Internetauftritt auf diese zusätzliche Voraussetzung hin.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüssen    Yvonne Maissen    Bundesamt für Kommunikation
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ich enthalte mich hier jeden Komentars und verweise auf Seite 3 = nächstes Email >